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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 29/20 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 a, EStG § 12 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Unternehmer, Ehegatten, Wirtschaftsgemeinschaft, Leasing, Wirtschaftliche Tätigkeit
Rechtsfrage: 1. Ist ein finanziell unabhängiger Vermieter-Ehegatte nichtwirtschaftlich tätig und damit Nichtunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn er seine Leistung (hier: langfristige Nutzungsüberlassung des Pkw aufgrund eines Leasingvertrages) nicht am allgemeinen Markt, sondern ausschließlich gegenüber dem Ehepartner (Endverbraucher) erbringt, er den Pkw auch selbst als Allein- oder Mitfahrer nutzt und die erzielten Einnahmen nicht kostendeckend sind? - 2. Kann eine nur gelegentlich ausgeübte und für sich genommen noch nicht steuerbare Tätigkeit selbst in Anbetracht dieser besonderen Umstände (unter 1.) wegen anderen in Vorjahren erzielten Umsätzen des Leistungsgebers in erheblicher Höhe als unternehmerisch gewertet werden (sog. Überlagerung im Sinne der EuGH-Rechtsprechung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.08.2020
Vorinstanz/AZ: 9 K 2621/18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.2022
Erledigungs-Az: V R 29/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 00 28