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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/12 (BFH)
§§: EStG 2009 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG 2009 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, EStG 2009 § 52 a Abs. 10 Satz 7, EStG 2002 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 5
Schlagwörter Genussschein, Kapitalforderung, Veräußerungsgewinn, Kapitalertragsteuer, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Unterliegt der Gewinn aus Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussscheinen nach Einführung der Abgeltungsteuer dem Steuerabzug? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.02.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 639/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2012
Erledigungs-Az: I R 27/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 22 42, SIS 13 13 92