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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 45/20 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 8 Abs. 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68
Schlagwörter Kindergeld, Steuerpflicht, Unbeschränkte Steuerpflicht, Nachweis, Wohnsitz
Rechtsfrage: 1. Hat ein nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtiger neben der Bescheinigung des FA über dessen unbeschränkte Steuerpflicht ebenfalls Nachweise über die tatsächliche inländische Erwerbstätigkeit vorzulegen? - 2. Sind die Konkurrenz- und Prioritätsregelungen nach Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.06.2020
Vorinstanz/AZ: 10 K 2158/19 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2022
Erledigungs-Az: III R 45/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 15 17