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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 15/22 (BFH)
§§: EStG § 2 a Abs. 3, EStG § 2 a Abs. 4, DBA-Italien Art. 7, DBA-Italien Art. 24 Abs. 3 a, AEUV Art. 49
Schlagwörter Verlustabzug, Betriebsstätte, Ausland, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2 a EStG ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.03.2022
Vorinstanz/AZ: 1 K 274/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 15 31