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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 29/23 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 12 Satz 2, AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Aufwandsentschädigung, Ehrenamtliche Tätigkeit, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Sonderbetriebseinnahme, Aufwendungen, Nachweis
Rechtsfrage: Ist eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen? Ist die Höhe der anteiligen betrieblichen Fixkosten einer Freiberuflerpraxis, in der ein Steuerpflichtiger während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht tätig sein kann, zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einen gegenüber der (steuerfreien) Aufwandsentschädigung höheren steuerlich anzuerkennenden Aufwand nachweisen will? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 11.05.2023
Vorinstanz/AZ: 4 K 401/22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2024
Erledigungs-Az: VIII R 29/23
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 03 37