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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/20 (BFH)
§§: KraftStG § 3 Nr. 5
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Steuerbefreiung, Krankentransport
Rechtsfrage: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge: Führt jede medizinisch verordnete Behandlungsmaßnahme ohne weitere Einschränkungen zu einer "gewissen Dringlichkeit" der Beförderung im Sinne der zu § 3 Nr. 5 KraftStG ergangenen BFH-Rechtsprechung, oder ist eine solche bei Verordnungen, die für einen längeren Zeitraum Gültigkeit haben oder die bereits mehrere Wochen vor Inanspruchnahme der Beförderung ausgestellt worden sind, nicht (mehr) gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.09.2020
Vorinstanz/AZ: 6 K 3607/17 Kfz
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2022
Erledigungs-Az: IV R 27/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - isolierte Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 02 62