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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 5/21 (BFH)
§§: KN Pos. 3307, KN Pos. 3406
Schlagwörter Einreihung, Einfuhrabgaben, Tarifierung
Rechtsfrage: Einreihung von Ohrkerzen: Sind sog. Ohrkerzen mit der durchschnittlichen Zusammensetzung (absteigend nach Gewichtsteilen) aus Baumwolle, Bienenwachs, einem Sicherheitsfilter aus Bio-Plastik sowie ätherischen Ölen, die zur Entspannung und/oder Gesundheitsprävention in der Naturheilkunde eingesetzt werden unter die Position 3307 einzureihen oder als Kerze in die Position 3406? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.2020
Vorinstanz/AZ: 7 K 944/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 04 31
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision