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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-542/21 (EuGH)
§§: KN Unterpos. 8517 7011, DVO (EU) Nr. 927/2012, DVO (EU) Nr. 1001/2013
Schlagwörter EG, EO, Zoll, Zolltarif, Tarifierung, Einreihung, Antenne
Rechtsfrage: Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9.10.2012 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4.10.2013 geänderten Fassung dahin auszulegen, dass Antennen für Router für lokale Netzwerke (LAN) und/oder Weitverkehrsnetzwerke (WAN) in die Unterposition 8517 7011 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden können?
Vorinstanz: Augstâkâ tiesa (Senâts) (Lettland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 462 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.10.2022
Erledigungs-Az: Rs C-542/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 18 81