Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/21
§§: EStG § 37 b Abs. 1 Satz 2, EStG § 37 b Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5
Schlagwörter Pauschalierung, Lohnsteuer, Zuwendung, Aufteilungsmaßstab, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Welcher Maßstab (Schätzung, VIP-Logen-Erlass) ist für die Aufteilung der Aufwendungen für die Nutzung einer VIP-Loge durch Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde in Werbung und Sachzuwendungen gemäß § 37 b Abs. 1 und 2 EStG (Bemessungsgrundlage?) angemessen, wenn im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Werbung und Eintrittskarten enthalten sind? Ist vor der Aufteilung ein Abzug für einen zur Betreuung der Geschäftspartner dienstverpflichteten Arbeitnehmer als Aufwand vorzunehmen? Inwieweit sind Leerplätze zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.06.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 8232/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 13 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2023
Erledigungs-Az: VI R 15/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 13