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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/20 (BFH)
§§: AO § 222, AO § 16, FVG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4, FVG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Stundung, Zuständigkeit
Rechtsfrage: Ist der Inkasso-Service der Familienkasse für (Rechtsbehelfs-)Entscheidungen im Erhebungsverfahren i.S. des § 16 AO sachlich zuständig? Besitzt der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG eine Regelungsbefugnis, die eine Zuständigkeitsübertragung erlaubt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.07.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 2557/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 65
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision