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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/24 (BFH)
§§: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gegenleistung, Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuchkosten
Rechtsfrage: Sind Makler-, Notar- und Grundbuchkosten in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.10.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 236/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 01 50