Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 17/24 (BFH)
§§: AO § 233 a Abs. 2 a, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EGAO Art. 97 § 9 Abs. 5
Schlagwörter Zinslauf, Zeitpunkt, Lebenspartner, Zusammenveranlagung
Rechtsfrage: Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und anschließender Zusammenveranlagung: Stellt die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft den maßgeblichen Zeitpunkt und damit das rückwirkende Ereignis dar, nach dem sich der Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen nach § 233 a Abs. 2 a AO i.V.m. Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bemisst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.03.2024
Vorinstanz/AZ: 3 K 1764/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 17 72