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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-643/17 (EuGH)
§§: ZKDVO Art. 313 Abs. 1, ZKDVO Art. 313 Abs. 2 Buchst. a, ZK Art. 3
Schlagwörter EG, EU, Zollkodex, Verbringen, freier Verkehr, Nachweis, Gemeinschaftsware, Gemeinschaftscharakter, Zollgebiet, Überführung
Rechtsfrage: Ist nach Art. 313 Abs. 1 ZKDVO davon auszugehen, dass die Waren, um die es im vorliegenden Verfahren geht, Gemeinschaftscharakter haben, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie diesen Charakter nicht besitzen, oder sind sie als Waren anzusehen, die nach Art. 3 des Zollkodex [der Gemeinschaft] in das Zollgebiet verbracht wurden und unter die in Art. 313 Abs. 2 Buchst. a, erster Teil ZKDVO vorgesehene Ausnahme fallen, so dass lediglich denjenigen Waren Gemeinschaftscharakter zuerkannt wird, für die nachgewiesen wird, dass sie Gegenstand eines Verfahrens zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Zollgebiet der Gemeinschaft waren?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 52 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.03.2019
Erledigungs-Az: Rs C-643/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 01 96