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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 36/16 (BFH)
§§: AO § 227, AO § 240 Abs. 1, AO § 361 Abs. 2
Schlagwörter Erlass, Säumniszuschlag, Sachliche Unbilligkeit, Aussetzung der Vollziehung
Rechtsfrage: 1. Sind Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat? - 2. Setzt ein Erlass von Säumniszuschlägen voraus, dass der Steuerpflichtige auch einen Antrag beim FG gestellt hat oder reicht eine erfolglose Antragstellung beim Finanzamt aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.11.2016
Vorinstanz/AZ: 10 K 3370/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 02 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2018
Erledigungs-Az: XI R 36/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 19 16