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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 43/01
§§: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen, Hinzurechnung, Gewerbekapital, EuGH, EG, Dauerschuld
Rechtsfrage: Stellt ein Darlehen, das eine US-amerikanische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft im Alleinbesitz der gemeinsamen Muttergesellschaft gewährt, ein partiarisches Darlehen dar oder handelt es sich um eine stille Gesellschaft, so dass der Gesamtwert der Verbindlichkeit zum Gewerbekapital hinzuzurechnen ist? Verstößt die Hinzurechnung möglicherweise gegen die EuGH-Rechtsprechung zur Hinzurechnung von Dauerschulden?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.11.2000
Vorinstanz/AZ: 12 K 2673/96 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2001
Erledigungs-Az: I B 43, 44/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 58 82