Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 49/22 (BFH)
§§: DBA-USA Art. 20 Abs. 1 Satz 1, DBA-USA Art. 4
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Ansässigkeit, Steuerbefreiung, Lehrer
Rechtsfrage: Bestimmt sich die Ansässigkeit i.S. des Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 nur nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 oder im Fall der Doppelansässigkeit zusätzlich nach der Tie-Breaker-Rule (Art. 4 Abs. 2 DBA-USA 1989/2008)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.09.2021
Vorinstanz/AZ: 1 K 12059/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 12 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2023
Erledigungs-Az: I R 49/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 7.7.2023) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.