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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 25/22 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, RL 96/2003/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Stromsteuer, Entlastung, Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Rechtsfrage: Stellt der Verbrauch von Strom in Netzumwälzpumpen zumindest teilweise einen entlastungsfähigen Verbrauch von Strom zur Stromerzeugung dar, wenn die Netzumwälzpumpen neben der Abgabe von Wärme in den Wärmekreislauf des betriebenen Fernwärmenetzes auch zur zwingend notwendigen Kühlung einer KWK-Anlage dienen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.06.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 701/20 VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 14 78