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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 19/21 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Grundstück, Beteiligung
Rechtsfrage: Ist der Umfang der Beteiligung für die Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG unerheblich? Kommt es bei der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags alleine auf die Tatsache der Beteiligung an? Ist die erweiterte Kürzung zu versagen, wenn das Mitglied an der überlassenen Grundstücksgenossenschaft nur geringfügig beteiligt ist und wenn auch nur ein ganz unwesentlicher Teil des Grundbesitzes dem Gewerbebetrieb dieses Mitglieds dient? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.04.2021
Vorinstanz/AZ: 9 K 2652/19 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 09 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.06.2022
Erledigungs-Az: III R 19/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 18 28