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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 136/01
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 3
Schlagwörter Arbeitslohn, Aktienoption, Zufluss, Außerordentliche Einkünfte, Mehrjährige Tätigkeit
Rechtsfrage: Sind Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in drei Veranlagungszeiträumen während des fünfjährigen Optionszeitraums noch als "außerordentliche" Einkünfte i.S. von § 34 Abs. 3 EStG in der für das Streitjahr 1997 maßgeblichen Fassung zu beurteilen? Ist die Außerordentlichkeit der Einkünfte zwingend erforderlich, wenn bereits das Tatbestandsmerkmal "Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit" gegeben ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.09.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 2996/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 134
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2006
Erledigungs-Az: VI R 136/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 04 74