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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 122/01
§§: AO § 173 Abs. 1, UStG § 15
Schlagwörter Änderung, neue Tatsache, Umsatzsteuer, Vorsteuer
Rechtsfrage: In welchem Umfang sind im Zusammenhang mit nachträglich bekannt gewordenen höheren Umsätzen und Vorsteuern die Vorsteuern zu berücksichtigen?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 08.05.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 7331/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1259
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2002
Erledigungs-Az: V B 122/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: V R 26/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 10.4.2003 - V R 26/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 94 59