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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 14/23 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 98
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Parkplatz, W-LAN, Fitnesseinrichtung, Beherbergungsleistungen, Hotel, Aufteilungsgebot
Rechtsfrage: Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden? Das Verfahren XI R 22/21 ruhte durch Beschluss vom 29.3.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.08.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 174/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 19 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.01.2024
Erledigungs-Az: XI R 14/23
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: XI R 22/21 - Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 10.1.2024) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-411/24
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 09 50