Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 16/21
§§: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, AO § 88, AO § 90
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Ermittlungspflicht, Mitwirkungspflicht
Rechtsfrage: Trifft die Feststellungslast für das Vorhandensein eines Steuergegenstands in der Masse die Finanzbehörde, wenn der Insolvenzverwalter verhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt hat, damit aber die Massezugehörigkeit oder den Verbleib auf den Schuldner zugelassener Kfz nicht aufklären konnte? Wie weit reicht die Mitwirkungspflicht des Insolvenzverwalters? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.06.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 8232/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 13 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2024
Erledigungs-Az: IV R 16/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 12 40
Markieren Sie eine Textpassage, welche Sie der Notiz hinzufügen möchten oder brechen Sie mit ESC ab.