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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 3/24 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4 a Satz 4, AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Zinssatz, Verfassungsmäßigkeit, Überentnahme
Rechtsfrage: Ist die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen verfassungskonform? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.12.2023
Vorinstanz/AZ: 6 K 1178/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 16 36