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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 27/06
§§: GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, GrStG § 6 Nr. 2
Schlagwörter Grundsteuer, Grundsteuerbefreiung, Truppenübungsplatz, Schutzzone, Sicherheitszone, Forstwirtschaft
Rechtsfrage: Sind auch die land- und forstwirtschaftlich genutzten Schutz- und Sicherheitszonen eines Truppenübungsplatzes von der Grundsteuer befreit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.02.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 1061/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 28 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2008
Erledigungs-Az: II R 27/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 41 62