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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-218/21 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuersatz, ermäßigter Steuersatz, Reparatur, Wartung, Aufzüge, Portugal, Werkvertrag, Gebäude, Wohneigentum
Rechtsfrage: 1. Ist eine Anwendung von Punkt 2.27 der Liste I im Anhang des Código do IVA, verstanden in dem Sinne, dass er die Reparatur und Wartung von Aufzügen umfasst, die von dem im . Sachverhalt genannten Unternehmen durchgeführt wird, und die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bewirkt, mit dem Recht der Europäischen Union, insbesondere mit Anhang IV der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, vereinbar? - 2. Ist eine Anwendung dieser Bestimmung des Código do IVA, die auch andere Bestimmungen des nationalen Rechts - Art. 1207, Art. 204 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 3 sowie Art. 1421 Abs. 2 Buchst. b des Código Civil (Vorschriften über die Begriffe des Werkvertrags und des unbeweglichen Vermögens und darüber, dass bei Aufzügen zu vermuten ist, dass sie ein gemeinschaftlicher Teil eines Gebäudes sind, bei dem Wohnungseigentum besteht) - berücksichtigt, mit dem Unionsrecht, insbesondere mit Anhang IV der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. 252 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.05.2022
Erledigungs-Az: Rs C-218/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 07 36