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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-345/05 (EuGH)
§§: EG Art. 39, EG Art. 43, EG Art. 56 Abs. 1, EG Art. 18, EWR-Abkommen Art. 28, EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Ausland, Portugal, Veräußerungsgewinn, Grundstück, Steuerbefreiung, Reinvestition, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: Hat die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG, 43 EG und 56 Abs. 1 EG sowie aus den Art. 28, 31 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) verstoßen, dass sie Steuervorschriften aufrechterhalten hat, die eine Befreiung von der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Immobilien, die dem Steuerpflichtigen oder seinem Haushalt gemäß Art. 10 Abs. 5 des Codigo sobre el impuesto de la renta de las personas fisicas (Gesetz über die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen) als eigener und ständiger Wohnsitz dienen, von der in Art. 10 Abs. 5 Buchst. a vorgesehenen Bedingung abhängig machen, dass die erzielten Gewinne in den Erwerb von Immobilien auf portugiesischem Boden reinvestiert werden?
Vorinstanz: Kommission ./. Portugiesische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 281 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.10.2006
Erledigungs-Az: Rs C-345/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 47 53