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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/22 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, GG Art. 3
Schlagwörter Bitcoin, Ethereum, Monero, Kryptowährung, Wirtschaftsgut, Vollzugsdefizit, Privates Veräußerungsgeschäft
Rechtsfrage: Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften? - Liegt bezüglich der Aufdeckung von Transaktionen mit Kryptowährungen ein Vollzugsdefizit vor? - Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.11.2021
Vorinstanz/AZ: 14 K 1178/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 04 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2023
Erledigungs-Az: IX R 3/22
Erledigungs-Vermerk: Zwischenurteil vom 25.10.2022 IX R 3/22 - Revision zulässig -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 49