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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 84/01
§§: EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 3, EG-Vertrag Art. 48
Schlagwörter Verlust, Vermietung, Gleichheit, EG, Tarif, negativer Progressionsvorbehalt
Rechtsfrage: Kommt für Verluste aus Vermietung und Verpachtung von im Inland tätigen unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten aus der Selbstnutzung eines Einfamilienhauses in Frankreich der negative Progressionsvorbehalt in Betracht? - Verstößt die Nichtanwendung des negativen Progressionsvorbehalts gegen den Gleichheitssatz und EG-Recht?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.05.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1148/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2002
Erledigungs-Az: I B 84/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 13/02 - Vorlage an EuGH