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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-184/23 (EuGH)
§§: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Organschaft, Vorsteuerabzug, Leistungen, Entgelt, erneute EuGH-Vorlage
Rechtsfrage: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen nach Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG dazu, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen nicht dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer nach Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie unterliegen? - 2. Unterliegen entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen jedenfalls dann dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da ansonsten die Gefahr von Steuerverlusten besteht?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 26.01.2023
Vorinstanz/AZ: V R 20/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 04 65
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.07.2024
Erledigungs-Az: Rs C-184/23
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 12 81