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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 58/04
§§: EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, EStG § 40 Abs. 1
Schlagwörter Lohnsteuer, Pauschalierung, Betriebsveranstaltung, Goldmünze, Barlohn
Rechtsfrage: Kann der Wert der bei einer Weihnachtsfeier vom Arbeitgeber an alle Arbeitnehmer gegen Empfangsbestätigung überreichten Krügerrand-Goldmünzen (ca. 550 DM je Münze) als Arbeitslohn "aus Anlass" der Betriebsveranstaltung pauschal mit 25 v.H. versteuert werden, oder ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG mit dem individuellen (Netto-)Steuersatz vorzunehmen, weil die Münzen durch Umwandlung in ein Sachgeschenk als zusätzliches freiwilliges Weihnachtsgeld "bei Gelegenheit" der Betriebsveranstaltung zugewendet worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.07.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 3481/02 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 01 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2006
Erledigungs-Az: VI R 58/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 47 42