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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 20/21 (BFH)
§§: EStG § 35 b
Schlagwörter Steuerermäßigung, Erbschaftsteuer, Erbschein, Zeitpunkt, Antrag
Rechtsfrage: Nichtgewährung der Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer nach § 35 b EStG: Ist für die Feststellung des Zeitpunkts, zu welchem die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssten, auf den Zeitpunkt des Todestages des Erblassers abzustellen? Scheidet die Anwendbarkeit von § 35 b Satz 1 EStG bei unverschuldeter Unmöglichkeit (Erstellung des Erbscheins sechs Jahre nach Tod des Erblassers) der Beantragung der Steuerermäßigung innerhalb des Begünstigungszeitraums aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 23.08.2021
Vorinstanz/AZ: 1 K 305/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 17 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2023
Erledigungs-Az: X R 20/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 07 26