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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-524/23 (EuGH)
§§: RL (EU) 2016/1164 Art. 8 Abs. 7
Schlagwörter EG, EU, Binnenmarkt, Steuervermeidung, Belgien
Rechtsfrage: Klage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Belgien: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts verstoßen hat, indem es ihren Art. 8 Abs. 7 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat; - dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Kommission ./. Belgien,
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2023/207