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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-387/22 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Rumänien, Steuerbefreiung, Dienstleistung, Bausektor, Österreich, Deutschland
Rechtsfrage: Sind die oben genannten Bestimmungen des [Unionsrechts] [dahin] auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im vorliegenden Fall fraglichen entgegenstehen oder nicht entgegenstehen, nach der der rumänische Gesetzgeber rumänische Unternehmen, die im Hoheitsgebiet des rumänischen Staates gewinnorientierte Tätigkeiten ausüben, [und] rumänische Unternehmen, die solche Tätigkeiten im Hoheitsgebiet anderer [Mitgliedstaaten der Union] ausüben, steuerlich unterschiedlich behandeln darf, so dass die Klägerin, die ihre Dienstleistungen hauptsächlich im Hoheitsgebiet Österreichs und Deutschlands erbracht hat, nicht in den Genuss der Steuerbefreiungen kommt, die andere Unternehmen des Bausektors, die ihre Tätigkeit im Hoheitsgebiet des rumänischen Staates ausüben, erhalten?
Vorinstanz: Tribunalul Satu Mare (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 368 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.09.2024
Erledigungs-Az: Rs C-387/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 16 19