Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 29/22 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität
Rechtsfrage: Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? - Das Verfahren XI R 16/18 war durch Beschluss vom 11.12.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-141/20 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen XI R 29/22 wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.02.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 35/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2023
Erledigungs-Az: XI R 29/22
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: XI R 16/18 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 04 64