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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 41/22 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 3, DBA-Spanien Art. 13 Abs. 2, DBA-Spanien Art. 22 Abs. 2 Buchst. b, EStG § 4 g
Schlagwörter Entnahme, Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Entstrickung
Rechtsfrage: Kann die Änderung eines DBA zur Verwirklichung des Entnahmetatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.08.2022
Vorinstanz/AZ: 13 K 559/19 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 19 63