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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 10/22 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 3
Schlagwörter Personengesellschaft, Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung
Rechtsfrage: Ist der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust im Sinne des § 15 a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen, soweit eine nach § 15 a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung gemäß § 15 a Abs. 3 Satz 2 EStG unterblieben ist (Rückführung von Mehrentnahmen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.04.2022
Vorinstanz/AZ: 13 K 141/20 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.10.2024
Erledigungs-Az: IV R 10/22
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 17 49