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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 19/22 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Betriebsverpachtung, Grundstück, Gewerbebetrieb, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit
Rechtsfrage: Stellt die Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Autohauses durch eine Personengesellschaft, die zuvor in diesen Räumlichkeiten selbst ein Autohaus betrieben hatte und daneben noch weitere Gewerbeeinheiten in demselben Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, eine Betriebsverpachtung dar, die die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Vermieterin ausschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.06.2022
Vorinstanz/AZ: 2 K 2599/18 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 14 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2024
Erledigungs-Az: IV R 19/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 00 59