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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-572/18 P (EuGH)
§§: DVO (EU) 2015/2447 Art. 259, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 211
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeitsklage, Zoll, Unionszollkodex
Rechtsfrage: Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen den EuG-Beschluss vom 2.7.2018 Rs T-577/17: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - den Beschluss des Gerichts vom 2.7.2018 in der Rechtssache T-577/17 aufzuheben; - die Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären; - die Sache zur Fortführung des Verfahrens in Bezug auf die Begründetheit an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die Kosten des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 02.07.2018
Vorinstanz/AZ: Rs T-577/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 436 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.04.2021
Erledigungs-Az: Rs C-572/18 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 07 60