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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 13/09 (BFH)
§§: EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1, EnergieStV § 52 Abs. 2 Nr. 4, EnergieStV § 60 Abs. 4 Nr. 2, Richtlinie 96/2003/EG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Energiesteuer, Vergütung, Luftfahrtunternehmen
Rechtsfrage: Vergütung von Energiesteuer für den Treibstoff, der im trocken angemieteten Luftfahrzeug für den Flug eines Rechtsanwalts zum Gerichtstermin verwendet worden ist. Handelt es sich bei dem durchgeführten Flug um einen solchen zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen i.S. des § 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV oder muss sich diese Dienstleistung unmittelbar auf die Luftfahrt beziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.03.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 3898/08 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 78
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VII R 13/09 ist durch Beschluss vom 19.2.2010 ausgesetzt worden (vgl. VII R 9, 10/09). - Zurücknahme der Klage