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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-600/18 (EuGH)
§§: AEUV Art. 92
Schlagwörter EG, EU, KMU, Ungarn, kleine oder mittlere Unternehmen, Förderung
Rechtsfrage: Sind die Bestimmungen des Art. 92 AEUV dahin auszulegen, dass sie der Auslegung von § 12/A des A kis- és középvállalkozásokról, fejlõdésük támogatásáról szóló 2004. évi XXXIV. törvény (Gesetz Nr. XXXIV von 2004 über kleine und mittlere Unternehmen sowie die Förderung ihrer Entwicklung, im Folgenden: KMU-Gesetz) und der sich im Zusammenhang damit herausgebildeten Behördenpraxis entgegenstehen, wonach es nicht möglich ist, § 12/A des KMU-Gesetzes auf nicht in Ungarn eingetragene Unternehmen (Rechtssubjekte) aus anderen Mitgliedstaaten, die ansonsten dem Begriff des kleinen oder mittleren Unternehmens im Sinne des KMU-Gesetzes entsprechen, anzuwenden?
Vorinstanz: Szombathelyi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (Ungarn)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 436 S. 29
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.09.2019
Erledigungs-Az: Rs C-600/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 16 85