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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 5/23 (BVerfG)
§§: EStG § 52 Abs. 10 Satz 4, EStG § 5 a Abs. 4 Satz 5, EStG § 5 a Abs. 4 Satz 6, EStG § 5 a Abs. 4 Satz 7, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Beteiligung, echte Rückwirkung, Gewinnermittlung, Handelsschiff, Mitunternehmer, Personengesellschaft, Rechtsnachfolger, Rückwirkung, Schifffahrtsgesellschaft, Stichtag, Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Verfassung, Verwaltungspraxis
Rechtsfrage: Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen zum Unterschiedsbetrag bei der Tonnagesteuer - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 24.11.2022
Vorinstanz/AZ: 6 K 68/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 61