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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 27/24 (BFH)
§§: AEUV Art. 45, EStG § 62 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Schlagwörter Kindergeld, Freizügigkeit, Arbeitnehmer, Angemessenheit
Rechtsfrage: Es ist zu klären, ob ein Kindergeldanspruch aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung besteht, weil ein Erhalt der Arbeitnehmereigenschaft trotz vorübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft anzunehmen ist. Welcher Zeitraum hinsichtlich der Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Geburt eines Kindes kann noch als angemessen angesehen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.06.2024
Vorinstanz/AZ: 10 K 316/24 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 14 58