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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-800/21 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, StromNEV § 19 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Strom, Deutschland
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Klägerinnen gegen das EuG-Urteil vom 6.10.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-233/19 und T-234/19: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen: - das EuG-Urteil vom 6.10.2021 Rs T-233/19 und T-234/19 vollständig aufzuheben; - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 28.5.2018 in der Sache "Staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach § 19 StromNEV" für nichtig zu erklären; - hilfsweise die Sache an das Gericht zurückzuweisen; - der Europäischen Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 06.10.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-233/19 und T-234/19
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 73 S. 29
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.09.2024
Erledigungs-Az: Rs C-794/21 P und C-800/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 16 24