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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-150/21 (EuG)
§§: DVO (EU) 2020/2162, DVO (EU) 2017/271, DVO (EU) 2015/2384
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Nichtigkeit, China, Thailand, Folien, Aluminium
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2162 der Kommission vom 18.12.2020 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384 und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Thailand versandte Einfuhren von bestimmten Folien aus Aluminium, ob als Ursprungserzeugnisse Thailands angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren, für nichtig zu erKlären, soweit sie die Klägerinnen betrifft; - der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 182 S. 63
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 28.06.2022
Erledigungs-Az: Rs T-150/21