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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 26/21 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 8, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Grundstück, Vermietung, Finanzierung, Termingeschäft, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Kündigung
Rechtsfrage: Sind Ausgleichszahlungen aus der Auflösung einer Zinsswap-Vereinbarung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anschaffungskosten für eine vermietete Immobilie abgeschlossen, jedoch ohne gleichzeitige Beendigung des zugrunde liegenden Immobiliendarlehens gekündigt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.09.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 881/20 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2024
Erledigungs-Az: VIII R 26/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils -Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 00 63