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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 22/20 (BFH)
§§: AO § 39 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 50 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 50 d Abs. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, EStG § 20 Abs. 5 Satz 1, EStG § 20 Abs. 5 Satz 2, EStG § 44 Abs. 1, EStG § 45 a Abs. 2, EStG § 45 a Abs. 3, BGB § 741, BGB § 871, BGB § 929, BGB § 930, BGB § 1008
Schlagwörter Kapitalertragsteuer, Erstattungsanspruch, Fonds, Aktie, Wirtschaftliches Eigentum, USA
Rechtsfrage: Kapitalertragsteuererstattung für einen US-Pensionsfonds im Zusammenhang mit Cum-/Ex-Geschäften: 1. Wann geht bei außerbörslichen Aktiengeschäften das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien über? - 2. Wie ist das wirtschaftliche Eigentum bei sog. Leerverkäufen zu beurteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.07.2019
Vorinstanz/AZ: 2 K 2672/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.2022
Erledigungs-Az: I R 22/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 76