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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 90/96
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, AO 1977 § 12
Schlagwörter Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Betriebsstätte, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Sind die Aufwendungen eines selbständigen Bezirksschornsteinfegermeisters für seine Fahrten zwischen Wohnhaus (mit betrieblichen Räumlichkeiten) zu seinem Kehrbezirk in voller Höhe oder gekürzt (§ 4 Abs. 5 Nr.6 EStG) als Betriebsausgaben abzugsfähig; ist eine Betriebsstätte im Wohnhaus i.S.d. § 4 Abs.5 Nr.6 EStG bereits dann anzunehmen, wenn sich die dortige Betätigung als eine notwendige Vor- oder Nachbereitung für die "Außenbetätigung" darstellt oder ein wesentliches Element der beruflichen/betrieblichen Arbeit ist ? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 31.07.1996
Vorinstanz/AZ: 4 95 097 K 3
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 97 06 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.1998
Erledigungs-Az: XI R 90/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 51 23, SIS 98 23 19