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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 82/04
§§: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 70 Abs. 4
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Nachträgliches Bekanntwerden, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Nachträglich bekannt gewordene Grenzbetragsüberschreitung: War es der Familienkasse möglich und zumutbar, aus den wahrheitsgemäßen Angaben im Kindergeldantrag (zum Arbeitslosengeld und zur geringfügigen Beschäftigung) die Prognoseentscheidung des Überschreitens des Grenzbetrages zu treffen? Verstößt demzufolge die Rückforderung gegen Treu und Glauben? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.09.2004
Vorinstanz/AZ: 15 K 503/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2005
Erledigungs-Az: III R 82/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 46