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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 58/07 (BFH)
§§: EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Neubau, Altbau, Umbau, Sanierung, Wohnungsbegriff, Eigentumswohnung, Wohnung, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Abgrenzung Neubauten/Altwohnungen: Ist die von den Klägern erworbene - aus Umbau- und Sanierungsmaßnahmen eines gewerblich genutzten Gebäudes hervorgegangene - Eigentumswohnung als "neu hergestellt" zu beurteilen, so dass den Klägern nicht die Eigenheimzulage für Altwohnungen, sondern die für Neubauten zu gewähren ist? Revision der Kläger vom FG zugelassen zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Teilung einer Wohnung eine neue Wohnung geschaffen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 25.04.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 2207/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1849
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 37 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2008
Erledigungs-Az: IX R 58/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 08 86