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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-665/19 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 19.6.2019 Rs T-353/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, die Nrn. 3 und 4 des Tenors des angefochtenen Urteils aufzuheben sowie Art. 3 Abs. 2 und den letzten Gedankenstrich von Art. 1 des Beschlusses der Kommission vom 1.10.2014 (berichtigt am 13.4.2015) über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 zugunsten des Nürburgrings für nichtig zu erklären; - hilfsweise, die Nrn. 3 und 4 des Tenors des angefochtenen Urteils aufzuheben und die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 19.06.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-353/15
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 372 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.09.2021
Erledigungs-Az: Rs C-665/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 16 39